If you ask Thomas Hofmeister he will send you the most recent soccer results via email: hofmeist@zorro.informatik.uni-dortmund.de. His postings are also archived on a WWW-Server.
(Because this is only important for Germans, I write this in German. There are just too many special legal terms involved to do it in English ...)
Im falle eines Falles...oder wenn einem sonst etwas zustoeßt, kann eine Registrierung bei der deutschen Botschaft im Ausland hilfreich sein. Dort kann man Kontaktadressen hinterlassen, auf freiwilliger Basis, natuerlich. Keine "Meldepflicht"... 1996-12
Ausführliches Informationsmaterial kann als Merkblatt für Auslandstätige beim Bundesverwaltungsamt, Postfach 680169, 50728 Köln angefordert werden. 1996-11
Es gibt jetzt eine Broschüre, Anerkennung ausländischer Studienleistungen und ausländischer Hochschulabschlüsse, welche kostenlos vom Bundesministerium für Bildung und Forschung angefordert werden kann. Dort drin sind dann auch Adressen von verschiedenen Behörden zu finden.
Generelles zum Thema:
Es gibt noch den zweiten Weg (außer in Bayern): Ihr könnt einen im Ausland erworbenen Titel als einem deutschen gleichwertig anerkennen lassen. Die Bearbeitung ist dann im allgemeinen etwas aufwendiger (länger, teurer). Das Ergebnis ist, daß ihr euch dann statt Ph.D Dr. phil nennen dürft (oder auch Dr. rer. nat.). Die Details sind von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. Diese Anerkennung kann auch abgelehnt werden.
In einem Beispiel (Baden-Württemberg) wurde ein amerikanischer Master (in Computer Science) in einen Magister umgewandelt. Dies wurde mit der Studienzeit begründet, welche kürzer war als die Regelstudienzeit für einen Diplom-Informatiker.
Wer nicht in Deutschland gemeldet ist, muß sich an das Kultusministerium von Nordrhein-Westfalen wenden. Es wird dann ein Nachweis verlangt, daß man wirklich im Ausland lebt. Da es in vielen Ländern (speziell USA) keine Meldepflicht gibt, muß normalerweise der umgeschriebene Paß vorgelegt werden (Kopie reicht). Andere Nachweise sind zum Beispiel ein Auszug aus der DMV-Kartei (im wesentlichen besagt dieser, daß man einen amerikanischen Führerschein hat, welcher auf eine amerikanische Adresse ausgestellt wurde).
Die Adresse in NRW: Ministerium für Wissenschaft und Forschung, des Landes NRW, Postfach 101103, (Völkinger Str. 49), 40002 Düsseldorf tel +49(211)896-4335, fax +49(211)896-4555
Verlangt wird in NRW (wie sonst auch): Beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses und der Verleihungsurkunde für den amerikanischen Grad, Kopie eines Wohnsitznachweises, ausgefülltes Antragsformular. Nach der Bearbeitung wird eine Gebühr verlangt (war 150 DM). Ein Ph.D. wird in Dr. rer. nat. (USA) umgewandelt. Die Bearbeitung dauert etwa 3-4 Monate.
Eine Korrektur: Ausländische akademische Grade, welche in englisch, französisch, spanisch sowie einigen anderen Sprachen verliehen wurden, werden seit neuestem, bundesweit, nur noch in ihrer Originalform mit Zusatz anerkannt. Diese Information habe ich einem Merkblattes des Kultusministriums in NRW entnommen. Aus einem Ph.D wird also kein Dr. (USA) mehr sondern ein Ph.D (USA). Eine Erlaubnis zum Führen des Titels in seiner Originalform wird immer dann gegeben, wenn die Universität welche den Titel verliehen hat im jeweiligen Land zum verleihen des Titels berechtigt ist. Die Gebühren sind nach wie vor etwas über 100 DM. 1996-03
Eine Ergänzung: Der vorliegende Gesetzesauszug ist der Paragraph 141 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalens (Universitätsgesetz - UG) vom 20.11.79 zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.7.93.
Demnach können sämtliche Hochschulgrade, staatliche Titel, und Bezeichnungen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in einem anderen Mitgliedstaat der EU erworben worden sind, geführt werden. Da diese Regelung sich unmittelbar aus der Richtlinie des Rates (der EU) vom 21.12.88 ergibt (89/58/EWG), dürften sich entsprechende Regelungen in allen anderen Bundesländern und Staaten der EU wiederfinden. 1996-03
Der freundliche Bundeswahlleiter Johann Hahlen, Präsident des Statistischen Bundesamtes, hat in einer Pressemitteilung für die Bundestagswahl 1998 die Bedingungen zusammengefaßt, unter denen im Ausland lebende Deutsche an Bundestagswahlen teilnehmen können. Das folgende ist eine Zusammenfaßung dieser Pressemitteilung.
Jeder Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes, der älter als 18 Jahre ist, mit ständigem Aufenthalt im Ausland ist wahlberechtigt, wenn er sich nicht länger als 25 Jahre (seit April 1998, war früher 10 Jahre) im Ausland aufhält. Ausland für Wahlrechtszwecke sind alle Länder, die außerhalb des Europarats liegen; der Europarat umschließt die Länder der Europäischen Union und die meisten anderen europäischen Länder wie Albanien, Andorra, Bulgarien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Moldau, Norwegen, Polen, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn und Zypern.
Wählen darf nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Da man bei ständigem Aufenthalt im Ausland nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis (über das Einwohnermeldeamt) eingetragen wird, muß man einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen und gleichzeitig eine Versicherung an Eides Statt abgeben, daß man Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, einem das Wahlrecht nicht aberkannt wurde usw.
Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt in Erst- und Zweitausfertigung auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frühstmöglich gestellt werden; er muß spätestens bis zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden. In das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhalten über die Eintragung keine Benachrichtigung. Ihnen werden ohne weitere Aufforderung der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ca. 1 Monat vor dem Wahltag übersandt.
Antragsformulare können von den folgenden Stellen erhalten werden:
482 Holly Avenue, St. Paul, MN 55102, tel +1(800)624-8729, fax +1(612)290-9449
www http://www.winternet.com/~nbgusa
http://www.agoralang.com:2410/nbgusa.html/ (not yet there 1996-12)
email nbgusa@winternet.com 1996-12
Their catalog contains a lot of German software! Dictionaries, lexica, and other materials on CD-ROM, from the Duden Universal Woerterbuch & Duden/Oxford Grosswörterbuch Englisch (US$180) to Langenscheidt's Taschenwörterbuch English (US$60) to a generic "compact wörterbuch" (US$30). A tour of the Munich Zoo for US$20. An educational CD (in German) for US$25. A CD of German shareware for US$10. Some Mac and some Spanish/French/English stuff is included, too. 1996-12
Two of the biggest mail-order companies in Germany are reachable through the web: Otto and Quelle
For German public figures check out the Munzinger-Archiv; a collection of leaflets containing biographical data of numerous people. 1996-02
o Last modified: 2001-09-03 | Page created: 1999-02-06 | Send comments about this page to |